Gästekarte Erzgebirge & elektronisches Meldewesen

Die Einführung einer Gästetaxe zur Finanzierung touristischer Aufgaben in den Kommunen und der damit verbundenen Beteiligung am System Gästekarte Erzgebirge wird durch den TVE weiterhin stark unterstützt.
Ebenso soll das in 2015 eingeführte elektronische Meldewesen zur Optimierung der Kurbeitragsabwicklung in Kommunen und Beherbergungsbetrieben weiter ausgebaut werden. 

Grundlage hierfür ist das neue Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist. Seitdem können in Orten, wo Kurtaxe erhoben wird, alle nötigen Meldedaten elektronisch erfasst werden. Der Gast muss bei Anreise den Ausdruck der Daten nur noch unterschreiben – eine große Zeitersparnis für alle Beteiligten.

Für eine Beteiligung an der Gästekarte Erzgebirge bildet die Satzung zur Erhebung einer Kur-/Gästetaxe die Basis.

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© LTV Sachsen

Finanzierung touristischer Aufgaben

Erfolg im Tourismus ist immer abhängig von einer nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben.

Eine Beteiligung an der Finanzierung des Tourismus muss sich ableiten aus einem volkswirtschaftlichen Ansatz der Nutznießer („Profiteure“) im Tourismus. Nutznießer sind dabei die Kommune, der Gast und alle Unternehmen, die direkt und indirekt am Tourismus partizipieren.

Dieser Grundsatz wird vom Deutschen Tourismusverband e. V. in seinen Handlungsempfehlungen zur Finanzierung des kommunalen Tourismus (2010), vom OSV Tourismusbarometer sowie von vielen weiteren Fachexperten unterlegt und bekräftigt. Fachpolitisch wird daher, neben der ordnungspolitischen Priorität von „freiwilligen Modellen“, die Einführung der Tourismusabgabe und/oder Gästetaxe als Lösung empfohlen. 

 

>>Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben<<

Elektronisches Meldewesen

Der TVE betreut seit 2015 das Projekt zur Einführung des elektronischen Meldewesens in den Kommunen des Erzgebirges. Den rechtlichen Hintergrund bildet dabei eine Neuerung im Bundesmeldegesetz, welche das handschriftliche Ausfüllen eines Meldescheins als nicht mehr zwingend erforderlich zeichnet - die handschriftliche Unterschrift des Gastes genügt zur Bestätigung seiner Angaben auf dem Meldeschein.

Mithilfe des elektronischen Meldewesens werden Prozesse für Kommunen, Vermieter und Gäste vereinfacht. Durch die Nutzung einer zentralen elektronischen Datenplattform entsteht eine enorme Zeitersparnis für die Erfassung der Meldedaten beim Vermieter und in den Kommunen. Daraus resultiert ebenso eine Servicesteigerung gegenüber dem Gast.

Technisch betreut wird das Projekt durch die AVS GmbH Bayreuth.

 

>>Weitere Informationen zur Zielsetzung, Kosten & dem empfohlenen Zeitplan zur Einführung des elektronischen Meldewesens<<

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© AVS GmbH

Gästekarte Erzgebirge

Die Gästekarte Erzgebirge stellt eine regionsübergreifende Gästekarte dar, mit der Übernachtungsgäste die Möglichkeit erhalten, bei über 280 verschiedenen Rabattpartnern im Erzgebirge Ermäßigungen zu erhalten.

Der Vorteil der Gästekarte besteht darin, dass es bei der Gewährleistung von Rabatten zu keiner Beschränkung auf den Übernachtungsort der Gäste kommt, d.h. ein Übernachtungsgast aus Hermsdorf erhält beispielsweise Rabatte in der Manufaktur der Träume in Annaberg-Buchholz, im Hallenbad in Johanngeorgenstadt oder in der Volkunstwelt Rene Glöckner in Rechenberg-Bienenmühle.

Gäste profitieren damit von einer hohen Serviceleistung.

Derzeit beteiligen sich 21 Kommunen am Projekt der gemeinsamen Gästekarte Erzgebirge.

Alle Rabattpartner der Gästekarte sind >>hier<< einsehbar. 

Rechtsgrundlagen für Unterkünfte

Die Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe sind in den Paragraphen §29 und §30 des Bundesmeldegesetzes geregelt:

Bundesmeldegesetz - §29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Bundesmeldegesetz - §30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

Einzelheiten zur Umsetzung einer Gästetaxe werden in der jeweiligen Gästetaxesatzung der Kommune reguliert.

Des Weiteren regelt das Beherbergungsstatistikgesetz die statistische Erhebung über Beherbergung im Reiseverkehr. Beherbergungsbetriebe gewerblicher Art (>10 Betten) sind nach diesem Gesetz verpflichtet, monatlich Daten, wie beispielsweise Übernachtungen, angebotene Gästebetten oder vorübergehende Schließung an das Statistische Landesamt in Sachsen zu übermitteln.

Ihre Ansprechpartnerin beim TVE

Lisa Ruschin

Tel. 03733 18800-28

Mail: l.ruschin@erzgebirge-tourismus.de